Das Recht als Form der »Gemeinschaft freier Wesen als
Das Recht als Form der »Gemeinschaft freier Wesen als solcher«: Fichtes Vernunftrechtslehre zählt zu den überzeugendsten Versuchen philosophischer Rechtsbegründung überhaupt. Im Ausgang von der Frage, wie der Freiheitsanspruch der Subjektivität auch unter Bedingungen der Endlichkeit gewahrt werden kann, entwickelt Fichte ein Konzept vom Recht als immer dann notwendig zu habendem Gedanken, wenn eine freie Koexistenz individuierter Freiheiten gedacht werden soll. In diesem Kontext entfaltet er nicht zuletzt seine Anerkennungstheorie des Rechts, entdeckt er den Zusammenhang von Recht und Leiblichkeit, gelangt er aber auch zu einer Deduktion der Grund- bzw. Urrechte, die alle nur intuitive Gewißheit im Bereich der Rechtsbegründung weit hinter sich läßt. In dem vorliegenden Band wird Fichtes rechtsphilosophischer Ansatz im interdisziplinären Gespräch zwischen Philosophen und Juristen gewürdigt und auf aktuelle Fragestellungen bezogen. Die Themen, die dabei zur Sprache kommen, betreffen unter anderem Fichtes Auffassung von der Menschenwürde, seine Eigentums- und Straftheorie, seine Staatslehre oder das Familienrecht. Der Band vermag zu dokumentieren, daß eine wirklich grundlegende Diskussion um das Recht als Garanten der Freiheit an Fichte schwerlich vorbeikommt.